29.08.2014 · Fachbeitrag · Akuelle Rechtsprechung
Zahnarzt muss Kosten für Mängelgutachten bei selbstverschuldeten Mängeln tragen
Wer trägt die Kosten für Mängelgutachten, wenn die Mängel für die prothetischen Versorgungen unstreitig auf Fehler des Zahnarztes zurückgehen? Zu dieser Frage waren vier Revisionen beim Bundessozialgericht (Az. u.a. B 6 KA 39/13 R) anhängig. Durch einen Nichtannahme-Beschluss vom 13. August 2014 hat das BSG diese Frage entschieden: Demnach sind KZVen verpflichtet, in solchen Fällen den Zahnärzten die Kosten aufzuerlegen.
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