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  • · Nachricht · Qualitätssicherung

    Vergütungen für Meldungen an Krebsregister festgelegt

    | Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Krebsplans, der die Verbesserung der onkologischen Versorgung zum Ziel hat, sollen in Deutschland flächendeckend Krebsregister aufgebaut werden. Als wichtiger Schritt wurde nun festgelegt, wie hoch die Vergütung ist, die die Krankenkassen demjenigen zahlen, der Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patienten an ein Krebsregister meldet. |

     

    Meldet ein Krankenhaus, Arzt oder Zahnarzt Angaben zur Tumordiagnose eines Patienten an ein klinisches Krebsregister, so erhält das Krankenhaus bzw. der Arzt oder Zahnarzt dafür vom Krebsregister 18 Euro. Werden Daten zum weiteren Krankheitsverlauf gemeldet, ist eine Vergütung von 8 Euro vorgesehen. Für Meldungen über eine Krebstherapie, wie zum Beispiel eine Operation oder Chemotherapie, sind 5 Euro vorgesehen, für Meldungen der Ergebnisse von Pathologieuntersuchungen 4 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern den Betrieb der klinischen Krebsregister seit dem Jahr 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale von 119 Euro an das betreffende klinische Krebsregister zahlen.

     

    Hintergrund | Die Meldevergütungshöhen waren zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zu vereinbaren. Da die Vereinbarungspartner kein einvernehmliches Ergebnis erzielen konnten, wurde im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Schiedsverfahrens entschieden. Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands können Sie die Vereinbarung (http://tinyurl.com/l6f9r35) und den Schiedsspruch (http://tinyurl.com/muahtrf) im Volltext abrufen.

    Quelle: ID 43235548