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  • · Fachbeitrag · IGeL-Option

    Tapen Sie schon? So rechnen Sie ab!

    von Sandra van der Walle, Abrechnungsexpertin und MFA-Prüferin, Steinfurt

    | Immer mehr Patienten vertrauen auf die Wirkung von Kinesiotapes und fragen diese Leistungen auch in der Hausarztpraxis nach. Es handelt sich um eine sanfte und schonende Methode der Schmerzbehandlung. Eine spezielle Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Grund- und Aufbaukurse können bei verschiedenen Anbietern durchgeführt werden. Dieser Beitrag skizziert, wie die Leistungen als IGeL abgerechnet werden. |

     

    Kinesiotape als IGeL

    Bei GKV-Patienten sind Verbände grundsätzlich mit der Versichertenpauschale (EBM-Nr. 03000) abgegolten. Kinesiotapes können aber als IGeL angeboten werden. Dazu ist ein entsprechender Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschließen (Musterformulierung bei AAA als Download online unter iww.de/s7404).

     

    Analogpositionen für Kinesiotapes

    Die Abrechnung erfolgt mit der Nr. 207 GOÄ analog je Taping. Für kleinere Gelenke ist die Nr. 206 GOÄ analog abzurechnen. Bei großer Ausdehnung des zu tapenden Bereichs (z. B. an der Wirbelsäule) ist eine Faktorsteigerung (3,5-fach) zu erwägen. Wird ein Tapeverband ohne Einschließung eines Gelenks (z. B. Wade, Achillessehne) angelegt, so ist die Nr. 201 GOÄ analog abzurechnen.

     

    Die Materialkosten des Tapes sind als Auslagenersatz nach §10 GOÄ berechnungsfähig (s. „Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von Sachkosten in der Privatliquidation“, AAA 10/2018, Seite 7).

     

    • Kinesiotape nach GOÄ ‒ Abrechnungsvorschläge
    GOÄ
    Leistungslegende
    Punkte
    Euro (2,3-fach)
    Euro (3,5-fach)

    207 analog

    Tapeverband für ein großes Gelenk

    100

    13,41

    20,40

    206 analog

    Tapeverband für ein kleines Gelenk

    70

    9,38

    14,28

    201 analog

    Dachziegelförmiger Klebeverband (ohne Gelenkeinschluss)

    65

    8,71

    13,26

     

    Im EBM findet sich zur Abrechnung von Verbänden die Nr. 02350 (Fixierender Verband, mind. eines großen Gelenks). Diese Position kann von Hausärzten jedoch nicht berechnet werden, da sie mit der Versichertenpauschale abgegolten ist. Zudem handelt es sich bei dem Kinesiotape nicht um einen fixierenden Verband aus unelastischen Materialien.

     

    PRAXISTIPP | Kinesiotapes können z. B. im Anschluss an eine Chirotherapie indiziert sein und den betreffenden Patienten entsprechend angeboten werden (s. a. „Manuelle Medizin in der Hausarztpraxis“, AAA 11/2022, Seite 7).

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 11 | ID 48759250