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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Regresse nach Rezeptdiebstahl vermeiden

    | Ein Arzt kann nach einem Diebstahl von Rezepten in Regress genommen werden, wenn er gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Um dies zu vermeiden, sollten in der Arztpraxis einige Dinge bei der Aufbewahrung von und beim Umgang mit Rezepten sowie dem Arztstempel beachtet werden. Die KV Nordrhein (KVNO) hat ein Merkblatt zu diesem Thema zusammengestellt. |

     

    Ein Regress durch die Kassen gegen den Arzt wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten ist möglich, wie die KVNO bestätigt. In dem Merkblatt zum Thema werden die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl oder sonstigem Missbrauch genannt. U. a. sollten Rezeptformulare und Arztstempel an unterschiedlichen und sicheren Orten aufbewahrt werden. Insbesondere BtM-Rezepte sollten unter Verschluss gehalten werden. Zudem wird erläutert, was zu tun ist, wenn es doch zu einem Diebstahl oder Missbrauch kommt. Neben der polizeilichen Anzeige sind demnach u. a. die Haftpflichtversicherung sowie die KV zu informieren.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 2 | ID 45329993