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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    KV: Ärzte können Aut-idem-Quote schonen

    | Die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat die Vertragsärzte auf eine unnötige Belastung der Aut-idem-Zielquote hingewiesen. In dem KV-Bezirk gelten fachgruppenspezifische Zielquoten für Aut-idem-Kreuze, die z. B. für Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten max. 7,0 Prozent beträgt. Bei den Verhandlungen für die Arzneimittel-Zielvereinbarung 2019 war der KV RLP aufgefallen, dass zahlreiche Aut-idem-Kreuze bei Verordnungen gesetzt wurden, die gar nicht gesetzt werden müssten und somit überflüssig sind. Als Beispiele werden Schilddrüsenhormone oder Marcumar genannt |

     

    Die verschreibenden Ärzte wollen mit dem Kreuz auf dem Aut-idem-Feld sicherstellen, dass nur das verordnete Arzneimittel abgegeben wird und kein wirkstoffidentisches Rabattpräparat. Wenn aber Arzneimittel mit einem in Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie (sog. Substitutionsausschlussliste) gelisteten Wirkstoff in einer der aufgeführten Darreichungsformen gelistet sind, dürfen sie sowieso nicht durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden. Das Kreuz auf dem Aut-idem-Feld ist bei diesen Arzneimitteln unnötig und belastet die Zielquoten, die bei der KV RLP gelten.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 2 | ID 45579033