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  • · Fachbeitrag · Übergangsregelung

    Onkologievereinbarung bis Ende 2012 verlängert

    | KBV und Krankenkassen haben sich auf eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung in der Onkologievereinbarung verständigt. Die bisherige - am 31. Dezember 2011 endende - Übergangsregelung wurde aus Gründen der Sicherstellung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. |

     

    Damit können auch weiterhin Ärzte, die die Mindestpatientenzahlen unterschreiten und/oder die Inhalte der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ nicht vollständig nachweisen können, an der Onkologievereinbarung teilnehmen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30983890