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  • · Fachbeitrag · Schutzimpfungs-Richtlinie

    G-BA beschließt Änderungen bei den Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am24. November 2011 Änderungen in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) bezüglich der Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen beschlossen. Mit dem Beschluss setzt der G-BA eine aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um. |

    Was wird geändert?

    Der Beschluss beinhaltet die folgenden zwei Änderungen in Anlage 1 der SI-RL:

     

    • In den Abschnitten zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wird in Spalte 2 der erste Satz jeweils wie folgt formuliert: „Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem elften bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der zweiten Impfdosis vor Ende des zweiten Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff.“