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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · Schutzimpfung

    STIKO veröffentlicht neue Impfempfehlungen

    | Die ständige Impfkommission (STIKO) hat in den Epidemiologischen Bulletins Nr. 34 bis 36 ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, inwieweit er diese in seine Schutzimpfungs-Richtlinie übernimmt. Nur die in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführten Impfungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang in der GKV. Darüber hinausgehende Impfungen können von Krankenkassen als Satzungsleistungen vorgesehen werden. Die wichtigsten Änderungen fasst AAA zusammen. |