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  • 29.08.2014 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Beschädigungen von Leihgeräten durch den Patienten – Wie sichert sich der Arzt ab?

    | Beschädigt ein Patient ein medizinisches Gerät seines behandelnden Arztes fahrlässig oder vorsätzlich, steht dem Arzt Schadenersatz zu. Kann oder will ein Patient nicht für das von ihm beschädigte Gerät zahlen, trifft den Arzt das Ausfallrisiko. |