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  • · Fachbeitrag · Regress

    Mit professionellem Heilmittel-Management Regressen vorbeugen

    von Dipl.-Kauffrau Anke Thomas, Wiesbaden

    | Um sich vor plötzlichen, existenzbedrohenden Rückforderungen zu schützen, sollten Praxen ein professionelles Heilmittel-Management in der Praxis implementieren. Jüngst bekamen es Niedersachsens Ärzte zu spüren. Ihre KV schickte Mitte April Warnschreiben über mögliche Arzneimittel- bzw. Heilmittelregresse an rund 820 bzw. 1.500 Praxen für das Jahr 2011. Von bis zu 300.000 Euro möglicher Rückforderungssummen berichteten Hausärzte auf dem Seminarkongress norddeutscher Hausärzte in Lüneburg. |

     

    Ärzte haben vor dem Regress Anspruch auf ein Beratungsgespräch

    Bei den hohen Summen, um die es in Niedersachsen geht, handelt es sich zunächst um Hochrechnungen. Damit wollte die KV Niedersachsen die Ärzte vorwarnen, denn sie steckt in folgendem Dilemma: Bevor ein Regress tatsächlich greift, haben Ärzte Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Erst wenn das Beratungsgespräch stattgefunden hat und die Richtgrößen erneut überschritten werden, wird ein Arzt tatsächlich zur Kasse gebeten. Berät die KV Niedersachsen nun die Ärzte zu den (wahrscheinlichen) Regressforderungen aus dem Jahr 2011, ist der Bonus r„Beratung vor Regress“ verbraucht. Jetzt aber schon zeichnet sich ab, dass Niedersachsens Ärzte auch im Jahr 2012 über die Grenzen verordnet haben. Deshalb hat die KV mit ihren Warnschreiben versucht, die Ärzte bei der Verordnung von Heil-, aber auch Arzneimitteln ab sofort zu bremsen.

     

    Regressgefahr im Keim ersticken

    Um Regresse schon frühzeitig zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den wichtigsten Daten (Richtgrößen, Praxisbesonderheiten, Prüfvereinbarungen) vertraut zu machen. Viele KVen haben diese Daten auf ihren Homepages veröffentlicht. Was bei welcher KV zu finden ist, ist auf der Internetseite www.heilmittel-regress.de zusammengefasst dargestellt.

     

    Zunächst sollte der Arzt das Budget der Praxis berechnen und regelmäßig schauen, ob noch alles im grünen Bereich liegt. Teilweise geben KVen auch Informationen zu Vorab-Praxisbesonderheiten. Die KV Baden-Württemberg etwa hält Sonderziffern für Praxisbesonderheiten vor, die von der Praxis eingetragen werden sollen und das Budget sozusagen zeitgemäß entlasten.

     

    Aber auch die Rezeptierung von Heilmitteln muss korrekt erfolgen. Folgeverordnungen außerhalb des Regelfalls beispielsweise erfordern eine gute medizinische Begründung mit prognostischer Einschätzung, die dokumentiert werden sollte. Da viele Rezepte wegen inkorrekter Ausstellung den Weg in die Praxis zurückfinden oder auch Rückfragen seitens der Krankenkassen auslösen, hat die AOK ein e-learning-Programm für die Verordnung von Heilmitteln ins Netz gestellt, mit dem Sie Ihr Wissen überprüfen können: www.aok-gesundheitspartner.de/bund/arztundpraxis/elearning/index.html

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 16 | ID 33684610