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  • · Fachbeitrag · Impfungen

    Die Verordnung von Impfstoffen

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de

    | Die korrekte Verordnung von Impfstoffen ist ein komplex und sehr verwaltungslastig. Problematisch ist dabei die Notwendigkeit der korrekten Verordnung der Impfstoffe, da ansonsten von den Krankenkassen ein Regressantrag (Antrag auf sachlich-rechnerische Richtigstellung) erfolgt. Das ist vor allem deshalb problematisch, da eine nachträgliche Korrektur bzw. ein nachträglicher Austausch der Rezepte nicht möglich ist. |

    Vorordnung der Impfstoffe

    Die verordneten Impfstoffe werden nicht in die Verordnungszahlen hineingerechnet und belasten damit nicht die Richtgrößen. Dies jedoch nur dann, wenn die Verordnungsblätter (Rezepte) entsprechend ausgefüllt und richtig gekennzeichnet sind.

     

    • Impfstoffe werden verordnet
    • ausschließlich als Sprechstundenbedarf, und zwar getrennt vom normalen Sprechstundenbedarf auf gesondertem Verordnungsblatt
    • auf einem eigenen Verordnungsblatt mit Markierung von Feld 8 für Impfstoffe bzw. Feld 9 für Sprechstundenbedarf - dies ist KV-regional verschieden
    • nicht als Einzelverordnung auf den Namen des Patienten