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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Bundesweit einheitliche Heilmittelpreise seit dem 01.07.2019

    | Bislang galten in jedem Bundesland und für jede Kassenart unterschiedliche Preise für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde das geändert. Jetzt gelten für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebiets vereinbart worden ist und damit eine bundesweit einheitliche Preisliste. |

     

    Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände wurden im Rahmen des TSVG verpflichtet, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 125 b Abs. 2 S. 1 SGB V.

     

    Die vollständigen Preislisten je Heilmittelbereich ‒ also mit allen Positionen, die Therapeuten für Einzel- und Gruppentherapien abrechnen können ‒ sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 1 | ID 46012422