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  • 25.08.2026 · Fachbeitrag · GKV-Spargesetz

    Verordnen ohne Regressfalle: Was sich bei Praxisbesonderheiten ändert

    Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30.07.2026 in Kraft getreten ist, wurde u. a. auch das Instrument der bundesweit geltenden Praxisbesonderheiten gestrichen, das zugelassene Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte neue Arzneimittel verordnen, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor Regressen bewahren. Was bedeutet das für Hausärzte?