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  • · Fachbeitrag · G-BA-Beschlüsse

    Informationen zur Frühen Nutzenbewertung jetzt online

    | Der Arzneimittel-Infoservice (AIS) der KBV ( www.kbv.de ) bietet online seit geraumer Zeit Informationen zu Themen aus dem Arzneimittelbereich sowie zu Fortbildungen an. Neu im AIS ist die Themenseite zur Frühen Nutzenbewertung ( www.kbv.de/ais/42714.html ), auf der Sie eine alphabetische Übersicht aller Arzneimittel finden, zu denen der G-BA eine Frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat. |

     

    Unter dem Wirkstoffnamen finden Sie Informationen zum Handelsnamen, dem Anwendungsgebiet, dem pharmazeutischen Unternehmen und zum Ergebnis der Nutzenbewertung. Außerdem werden in einem zusammenfassenden Text der Beschluss des G-BA und die ihm zugrunde liegenden Sachverhalte dargestellt. Ergänzend hat die KBV noch eine Rubrik „Hinweise für die Praxis“ aufgenommen, in der Sie beispielsweise die „Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung des jeweils bewerteten Wirkstoffes“, Hinweise auf relevante Nebenwirkungen bei einzelnen Wirkstoffen oder auch Informationen dazu finden, ob - und unter welchen Voraussetzungen - der Hersteller und der GKV-Spitzenverband diesen Wirkstoff als Praxisbesonderheit anerkannt haben.

     

    MERKE |  Für Wirkstoffe, die gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie keinen Zusatznutzen aufweisen und für die noch kein Erstattungsbetrag vereinbart wurde, erfolgt ein Warnhinweis, dass das Arzneimittel als unwirtschaftlich gelten könnte und daher bei einer Verordnung eine Regressgefahr für Ärzte im Rahmen von Einzelfallprüfungen nicht ausgeschlossen werden kann.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 2 | ID 39153210