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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie

    G-BA beschließt Ausnahmeregel für Hypnotika/Hypnogene bzw. Sedativa bei Minderjährigen

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 04.07.2019 beschlossen, in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage III, bei Nr. 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa zur Behandlung von Schlafstörungen) eine neue Ausnahmeregelung aufzunehmen. Diese Ausnahme betrifft Melatonin zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom und wird wirksam, wenn zuvor ergriffene Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Der Beschluss muss noch vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt werden. |

     

    Ausnahmeregelung erforderlich wegen neuer Therapieoption

    Nach Anlage III Nr. 32 AM-RL sind Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa zur Behandlung von Schlafstörungen bislang nur bei folgenden Ausnahmen zulasten der GKV verordnungsfähig:

    • Zur Kurzzeittherapie bis zu vier Wochen