02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 eine Ergänzung der Nummer 19 „traditionell angewendete Arzneimittel“ der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit als der zuständigen Aufsicht vorgelegt und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Social media
Unter www.facebook.com/groups/abrechnungsforum finden Ärzte, Medizinische Fachangestellte und alle anderen Experten, die sich intensiv mit dem EBM und der GOÄ auseinandersetzen, ein Forum für den Austausch über Fragen der Kassenabrechnung und Privatliquidation.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Die Abrechnung hausärztlicher Gespräche nach den Nrn. 03230 bzw. 04230 (Kinder- und Jugendärzte) unterliegt zwei Einschränkungen: Zum einen können derartige Gespräche nur im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung abgerechnet werden, zum anderen gilt für Gesprächsleistungen ein Budget in Höhe von 45 Punkten je Behandlungsfall.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Ab 1. Januar 2015 erhalten Hausarztpraxen unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten. Zusätzlich werden Hausbesuche von nicht-ärztlichen Praxisassistenten auch in nicht unterversorgten Regionen besonders vergütet. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigt. Im Folgenden informieren wir über die wesentlichen Inhalte.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Die neuen EBM-Gebührenordnungspositionen 03062 und 03063 für (Haus-)Besuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten können nur von Ärzten berechnet werden, die von ihrer KV eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung erhalten haben (zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Genehmigung lesen Sie den Beitrag auf Seite 10). Hausärzte ohne eine solche Genehmigung rechnen die Hausbesuche ihrer MFA wie bisher mit den deutlich niedriger bewerteten Abrechnungspositionen aus dem Kapitel 40, den Nrn.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Mit der EBM-Nr. 03060 wird die Beschäftigung eines qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenten pauschal als Zuschlag je Behandlungsfall vergütet. Die Nr. 03060 wird als Zuschlag zur sogenannten Vorhaltepauschale nach der Nr. 03040 von der KV in den entsprechenden Behandlungsfällen automatisch zugesetzt. Allerdings wird dieser Zuschlag nicht für alle Behandlungsfälle gewährt.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Um die ab 1. Januar 2015 zur Verfügung stehende finanzielle Förderung für die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten zu erhalten, muss die Hausarztpraxis mindestens einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten mit einer Arbeitszeit von mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen. Der nicht-ärztliche Praxisassistent muss zudem über eine besondere Zusatzqualifikation verfügen.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · KV-Honorar 2015
Im Rahmen der Honorarverhandlungen 2015 haben sich die Krankenkassen bekanntlich verpflichtet, für den fachärztlichen Versorgungsbereich bundesweit 132 Mio. Euro zu zahlen (lesen Sie dazu auch AAA 09/2014, Seite 3). Dieser Betrag ist zweckgebunden für einen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) zu verwenden und wird extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung, vergütet. Inzwischen haben sich KBV und Krankenkassen über die Details der Verwendung dieses Betrages ...
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Spiegel
In Ausgabe 10/2014, Seite 5 von AAA haben wir die Unterschiede der Abrechnung der allergologischen Untersuchungen zwischen EBM und GOÄ dargestellt. Im vorliegenden Beitrag tun wir dies für die Abrechnung von Hyposensibilisierungsbehandlungen.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Im Bereich Downloads > Checklisten finden Sie ein Schaubild zur Abrechnung von Hausbesuchen in der GOÄ. Sie können das Schaubild ausdrucken und in Ihrer Praxis aufhängen. So haben Sie alle Regelungen nicht nur in übersichtlicher Form, sondern auch dort griffbereit, wo Sie sie brauchen!
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