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  • · Fachbeitrag · EBM 2015

    Neue EBM-Nrn. 03062 und 03063 - Die Abrechnungsdetails

    | Die neuen EBM-Gebührenordnungspositionen 03062 und 03063 für (Haus-)Besuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten können nur von Ärzten berechnet werden, die von ihrer KV eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung erhalten haben (zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Genehmigung lesen Sie den Beitrag auf Seite 10). Hausärzte ohne eine solche Genehmigung rechnen die Hausbesuche ihrer MFA wie bisher mit den deutlich niedriger bewerteten Abrechnungspositionen aus dem Kapitel 40, den Nrn. 40240 (Besuch, 5,10 Euro) und 40260 (Mitbesuch, 2,60 Euro) ab. |

    Die EBM-Nrn. 03062 und 03063

    Die Nr. 03062, bewertet mit 166 Punkten, ist für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen durch nicht-ärztliche Praxisassistenten in der Häuslichkeit des Patienten und für den ersten Besuch im Rahmen der postoperativen Versorgung nach der Nr. 31600 abzurechnen. Die Nr. 03063, bewertet mit 122 Punkten, kann für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von nicht-ärztlichen Praxisassistenten bei dem Besuch eines weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft, für den Besuch eines Patienten in Alten- bzw. Pflegeheimen oder einer beschützenden Einrichtung und/oder für weitere Besuche des nichtärztlichen Praxisassistenten im Rahmen der postoperativen Behandlung nach Nr. 31600 berechnet werden.

     

    MERKE | Die Bewertung der Nrn. 03062 und 03063 beinhaltet auch die Wegekosten. Wegegelder können also wie bei den Nrn. 40240 und 40260 nicht zusätzlich berechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert.