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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Das hausärztliche Gespräch: Abrechnungsmöglichkeiten zum 1. Januar 2015 erweitert

    | Die Abrechnung hausärztlicher Gespräche nach den Nrn. 03230 bzw. 04230 (Kinder- und Jugendärzte) unterliegt zwei Einschränkungen: Zum einen können derartige Gespräche nur im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung abgerechnet werden, zum anderen gilt für Gesprächsleistungen ein Budget in Höhe von 45 Punkten je Behandlungsfall. |

     

    Änderung der Leistungslegende

    KBV und Krankenkassen haben sich nun auf eine Änderung der Leistungslegende - und damit einer Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeiten - zum 1. Januar 2015 verständigt. Die Beschränkung der Abrechnung von Gesprächen auf „lebensverändernde Erkrankungen“ entfällt. Stattdessen können Gespräche mit einer Mindestdauer von zehn Minuten bereits dann berechnet werden, wenn dieses aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist. Die neue Leistungslegende der Nrn. 03230/04230 ab 1. Januar 2015 lautet wie folgt.

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Punkte(Euro)

    03230

    04230

    Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer,
    • mit einem Patienten

    und/oder

    • einer Bezugsperson,

     

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Beratung und Erörterung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen Auswirkungen und deren Bewältigung im Zusammenhang mit der/den Erkrankung(en), die aufgrund von Art und Schwere das Gespräch erforderlich macht (machen)

    90

    9,24 Euro*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    * Bewertung mit Orientierungswert 2015 von 10,2718 Cent