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  • 22.05.2026 · Fachbeitrag · Vertragsrecht/Gebührenrecht

    Verjährung bei falscher GOÄ-Rechnung

    Bei aller ärztlicher Sorgfalt kann es immer passieren, dass eine GOÄ-Rechnung falsch ausgestellt wird und dadurch zu hoch ausfällt, z. B. durch die Wahl einer unzutreffender GOÄ-Position oder durch einen zu hohen Steigerungssatz. Zur Frage, wann Rückforderungsansprüche von Patienten infolge einer fehlerhaften GOÄ-Rechnung verjähren, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln ausführlich Stellung genommen (Urteil vom 19.12.2025, Az. 5 U 87/25).