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  • 21.12.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Richtgrößenregress: Wer zahlt, wenn der Arzt es nicht kann?

    | Wenn ein festgesetzter Richtgrößenregress bei einem Arzt nicht realisierbar ist, trifft das Risiko die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und nicht die Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Entscheidungen vom 28.10.2015 , Az. B 6 KA 35/14 R und B 6 KA 15/15 R). |