22.06.2026 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Richtgrößenprüfung bei Gemeinschaftspraxen – Es zählen die Fälle aller BAG-Ärzte!
Bei Richtgrößenprüfungen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sind die gesamten Fälle der BAG auf dem jeweiligen Fachgebiet für die Prüfung und Ermittlung der Vergleichswerte heranzuziehen – jedenfalls für die Quartale des Prüfungszeitraums, in denen die BAG bestand. Eine separate Prüfung der einzelnen Mitglieder der BAG ist unzulässig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 26.11.2025, Az. L 5 KA 2116/24). Die Entscheidung ist beim Bundessozialgericht anhängig.
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