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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Recht und Gesetz: Urteil zu EBM-Prüfzeiten ‒ PDSG und die Folgen für Hausärzte ‒ Dosierungsangaben als Pflichtübung

    | Hausärztinnen und Hausärzte sind in ihrer Tätigkeit sowie bei der Honorar-Abrechnung gleich auf mehreren Ebenen mit dem Gesetz konfrontiert. Das gilt für Privatärzte und insbesondere auch für Vertragsärzte. In drei aktuellen Beiträgen werden unterschiedliche rechtliche Fragen thematisiert, die direkt oder indirekt auch das Arzthonorar betreffen. |

     

    In einem Urteil des Sozialgerichts Marburg geht um die für viele Vertragsärzte spannende Frage, wie sich die im Rahmen der EBM-Reform 2020 geänderten Prüfzeiten auf laufende Verfahren (infolge von Plausibilitätsprüfungen) auswirken (AAA, Beitrag online unter iww.de/s4300).

     

    In einem weiteren Beitrag wird auf die Konsequenzen des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG, in Kraft getreten am 20.10.2020) für Hausärzte eingegangen. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) kommt auf die Arztpraxen unweigerlich der nächste Digitalisierungsschritt zu. Der Beitrag legt dar, was das konkret bedeutet und worauf Sie im Vorfeld achten sollten (AAA, Beitrag online unter iww.de/s4301).

     

    „Last but not least“ gilt seit dem 01.11.2020 eine Pflicht zur Angabe von Dosierungshinweisen auf Kassen- sowie Privatrezepten (AAA 11/2020, Seite 1), deren Details und Folgen für die Ärztinnen und Ärzte nochmals etwas genauer unter die Lupe genommen werden (AAA, Beitrag online unter iww.de/s4302).

    Quelle: ID 46999280