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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    MFA missbrauchte und verkaufte Blankorezepte „unter der Hand“ ‒ zum Glück kein Regress!

    von RA, FA für MedizinR, Mediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Missbraucht eine Praxismitarbeiterin die Verordnungsrezepte eines Vertragsarztes zur Bestellung von Arzneimitteln, die sie selbst nachlaufend auf dem Schwarzmarkt veräußert, kann der Vertragsarzt dafür nicht in Regress genommen werden, da es sich um einen „Mitarbeiterexzess“ handelt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Vertragsarzt ein schuldhaftes Verhalten, etwa durch Vorhalten von unterschriebenen Blankorezepten, vorgeworfen werden kann. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Schwerin am 14.06.2023 (Az. S 6 KA 15/20) zugunsten eines betroffenen Vertragsarztes. |

    Sachverhalt

    Eine medizinische Fachangestellte (MFA) und eine mit ihr befreundete pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PTA) hatten zusammengewirkt, um sich an gefälschten Rezepten und Medikamentenbestellungen zu bereichern. Konkret stellte die MFA (ohne Wissen des Arztes) Verordnungen von Genotropin und Testosteron für Patienten der Praxis aus, die dann von einer zweiten Mitarbeiterin bei einer Apotheke bestellt und in das dortige Abrechnungssystem eingetragen wurden. Die Krankenkassen zahlten die hinterlegten Kosten für die Arzneimittel. Die tatsächlich an die Apotheke gelieferten Arzneimittel sonderte die PTA heimlich aus. Gemeinsam mit der befreundeten MFA veräußerte sie diese sodann in der „Bodybuilderszene“ an unbekannte Dritte. Dadurch entstand ‒ soweit festgestellt wurde ‒ ein Gesamtschaden zulasten der Kostenträger von über 365.000 Euro.

     

    Eine der betroffenen Krankenkassen verlangte den auf sie entfallenden Schaden in Höhe von 67.904,76 Euro von dem Vertragsarzt zurück und monierte einen sog. „sonstigen Schaden“. Hiergegen wandte sich der Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie im Klageverfahren vor dem SG erfolgreich.