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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Impfen mit Risiken und Nebenwirkungen für Ärzte ‒ BSG-Urteil zur Impfstofflagerung

    von Rechtsanwältin Kristin Ullrich, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de

    | Die Lagerung von Impfstoffen ist für Ärztinnen und Ärzte mit Risiken verbunden: Bei Lagerungsfehlern und damit verbundener Ersatzverordnung neuen Impfstoffs können die Prüfungsstellen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Recht einen Regress für die Ersatzverordnung festsetzen. Dies stellte das Bundessozialgericht (BSG) klar. Mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt fällt die sachgemäße Impfstofflagerung in die Risikosphäre der Ärzte (Urteil vom 29.06.2022, Az. B 6 KA 14/21). |

    Sachverhalt

    Die klagende, pädiatrische Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) lagerte in ihren Räumlichkeiten Impfstoff, der gekühlt werden musste. Aufgrund eines technischen Fehlers am Relais im Regler des Kühlschrankverdichters wurde die erforderliche Kühltemperatur für mehrere Stunden unterschritten. Auf Empfehlung des Apothekers und des Impfstoffherstellers hin vernichtete die Praxis die betroffenen Impfstoffe. Zugleich beschaffte sie neuen Impfstoff, den sie als Ersatz für den vernichteten Impfstoff zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete.

     

    In der Folge setzte die Prüfungsstelle gegen die BAG einen Regress in Höhe der Nettoverordnungskosten des ersatzweise beschafften Impfstoffs fest, die Summe belief sich auf ca. 24.400 Euro. Sowohl der Widerspruch der Kinderarztpraxis als auch die spätere Klage gegen den Beschwerdeausschuss vor dem Sozialgericht blieben ohne Erfolg.