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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Die Testphase zum eRezept startet: wichtige Informationen für Praxisinhaber

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

    | Eine automatische und verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) wird es erst einmal nicht geben! Die Gematik und die KBV informieren darüber, dass ab dem 01.09.2022 Apotheken in ganz Deutschland eRezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV annehmen werden. In den KV-Bezirken Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe werden in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern eRezepte ausgestellt, bis das Verfahren reif erscheint, um über ganz Deutschland ausgerollt zu werden. Die Einführung erfolgt also stufenweise. |

    Welche Vorteile hat die Ausstellung eines eRezepts?

    Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in allen KV-Bezirken haben die Gelegenheit auszuprobieren, ob die Ausstellung eines eRezepts funktioniert. Wer teilnehmen möchte, benötigt ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS). Über das Online-Portal TI-Score.de der Gematik können Arztpraxen einsehen, ob ihr Anbieter bereits die eRezept Funktion eingeführt hat. Die Ausstellung von eRezepten bietet folgende Vorteile:

    • Wie gewohnt erstellen Sie Rezepte in Ihrem PVS; die Vollständigkeit wird durch das System geprüft, sodass Formfehler vermieden werden können.