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  • · Fachbeitrag · Vertragsarzt- und Strafrecht

    Wann macht sich der Vertragsarzt bei der Abrechnung seiner Leistungen strafbar?

    von RAin, FAin MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de

    | Kann sich ein Vertragsarzt wegen Betrugs strafbar machen, auch wenn die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß am Patienten erbracht worden sind (Frage 1)? Ist für die Abrechnung der Leistungen der vom Zulassungsausschuss beschlossene Zulassungsstatus entscheidend oder die tatsächlich gelebten Verhältnisse (Frage 2)? Ist in der Abgabe der Sammelerklärung zur Abrechnung bereits eine Täuschungshandlung zu sehen, wenn die Abrechnung nicht den Tatsachen entspricht (Frage 3)? Mit diesen und anderen Fragen hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen. Das Urteil wirft zudem neue Fragen bzgl. der Strafbarkeit von Vertragsärzten im Rahmen der Abrechnung auf ( Urteil vom 19.8.2020, Az. 5 StR 558/19 ). |

    Was war passiert?

    Der Arzt F gründete ein MVZ als Alleingesellschafter. Um das finanzielle Risiko zu reduzieren, suchte er nach Mitgesellschaftern. Apotheker Z betrieb eine Apotheke und war alleiniger Gesellschafter eines Unternehmens, das parenterale Infusionszubereitungen, Zytostatika sowie parenterale Ernährung produzierte. Der Apotheker war an einer Verbindung mit dem Arzt interessiert, um Einfluss auf die Verordnung von Medikamenten nehmen zu können. Beiden war klar, dass es dem Apotheker aufgrund der SGB-Bestimmungen nicht möglich war, sich an einem MVZ zu beteiligen. Sie entwickelten die Idee, dass der Apotheker über einen Arzt als Strohmann Anteile an dem MVZ erwerben sollte. In Umsetzung dieses Plans erwarb der Apotheker über den Allgemeinmediziner D, der die Gründungsvoraussetzungen für ein MVZ gemäß § 95 Abs. 1a SGB V erfüllte, die Mehrheitsanteile an dem MVZ. Das MVZ war durch den Zulassungsausschuss ordnungsgemäß zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden.

     

    Die drei Beteiligten wussten, dass die Zulassungsvoraussetzungen für das MVZ nicht mehr vorlagen. Dennoch rechneten sie in den Jahren 2014 und 2015 über die KV ab. Knapp 1,5 Mio. Euro wurden an das MVZ ausgezahlt. Zudem stellte der Apotheker einer Krankenkasse Verordnungen des MVZ im Wert von etwa 150.000 Euro in Rechnung, die in seiner Apotheke eingelöst worden waren.