08.12.2023 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Vertretung durch Poolärzte vor dem Aus? – BSG erteilt Selbstständigkeit eine Absage
Im März 2023 hatte das Sozialgericht (SG) Landshut die Tätigkeit eines Vertretungsarztes in Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Rahmen des Notdienstes als selbstständige Tätigkeit eingestuft (CB 10/2023, Seite 9). Zur Sozialversicherungspflicht von Vertretungsärzten, die Notdienste im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der KV/KZV übernehmen (sog. Poolärzte) hat nun das Bundessozialgericht anders entschieden (Urteil vom 24.10.2023, Az. B 12 R 9/21 R). Das Urteil wird sich nachhaltig auf die zentralisierte Notdienstvertretungsorganisation auswirken.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig