02.06.2016 · Fachbeitrag · Kassenarztrecht
Plausibilitätsprüfung: Vorsicht bei Vergleichen!
Vergleichsvorschläge der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen sind gelegentlich mit Vorsicht zu genießen und sollten keinesfalls voreilig akzeptiert werden, wie der folgende Fall zeigt.
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