· Fachbeitrag · HzV-Vertragsrecht/Vertragsarztrecht
Fehlabrechnung bei HzV: Krankenkasse kann Hausarzt nicht unmittelbar „belangen“
von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Katharina Vogtmeier, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de
Nimmt ein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und rechnet Leistungen, die diesem Selektivvertrag zuzuordnen sind, dennoch über die KV und damit im System des Kollektivvertrags ab, kann die Krankenkasse daraus nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch gegen den Arzt herleiten. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München steht dem insbesondere das vertragsarztrechtliche Prinzip der getrennten Rechtskreise entgegen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Entscheidung vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie die Zuständigkeiten bei fehlerhaften Abrechnungen zwischen HzV und der vertragsärztlichen Versorgung abgrenzt (Urteil vom 13.05.2026, Az. S 28 KA 296/23).
Sachverhalt
Der beklagte Hausarzt nahm in den Jahren 2011 bis 2014 an einem Vertrag zur HzV nach § 73b SGB V teil. Die Abrechnung der HzV-Leistungen erfolgte über eine vom Vertrag vorgesehene Abrechnungsstelle. Jahre später machte die beteiligte Krankenkasse gegen den Arzt eine Forderung von rund 3.300 Euro geltend. Hintergrund waren sogenannte „Fehlabrechnungen“: Nach Auffassung der Krankenkasse hatte der Arzt Leistungen, die im Rahmen des HzV-Vertrags abzurechnen gewesen wären, stattdessen gegenüber der KV abgerechnet (diese „Fehlabrechnungen“ sind abzugrenzen von sogenannten „Doppelabrechnungen“, die unzulässigerweise in beiden Systemen abgerechnet wurden).
Die Krankenkasse verlangte Ersatz der ihr dadurch nach ihrer Auffassung entstandenen Mehrbelastung. Sie argumentierte insbesondere, die fehlerhaft über die KV abgerechneten Leistungen hätten zu einer zusätzlichen Belastung des Kollektivvertrags geführt. Nachdem der Arzt die Zahlung u. a. unter Berufung auf Verjährung verweigert hatte, erhob die Krankenkasse Klage.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig