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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht/Vertragsarztrecht

    Einsatz des Pflegepersonals in einer Hausarztpraxis

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg, legal-point.de

    Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegepersonal ist aus dem heutigen Alltag einer Hausarztpraxis nicht mehr wegzudenken. Für eine reibungslose Abrechnung als eigene zurechenbare ärztliche Leistung sowie im Falle eines Arzthaftungsprozesses ist eine saubere Dokumentation über delegierte Leistungen erforderlich – dies gilt hinsichtlich Auswahl, Anleitung und Überwachung dieser Leistungen. Der Nachweis, dass alle Voraussetzungen einer zulässigen Delegation erfüllt wurden, bedeutet viel Verwaltungsaufwand. Hierfür haben sich in der Praxis vorgefertigte, den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis angepasste Bögen bewährt, mit denen die Delegationsvoraussetzungen standardisiert und dadurch schnell protokolliert werden können. Nachfolgend erhalten Sie praktische Tipps, um die individuelle Dokumentation für Ihre Praxis zu gestalten.

    Allgemeine interne Richtlinien bzw. SOPs

    Zunächst sollte in internen Richtlinien oder Standard Operating Procedures (SOPs) der jeweiligen Arztpraxis festgehalten werden,

    • welche Leistungen in der Praxis regelmäßig delegiert werden und