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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Videosprechstunde: Knackpunkte beim Datenschutz

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg, legal-point.de

    | Bei einigen Videosprechstundenanbietern sind Datenschutzlücken aufgefallen, wie Meldungen der Verbraucherzentralen zeigen. Doch auch wenn die Abläufe praktisch und rechtlich nicht abschließend geklärt sind, lässt sich ein akzeptables Maß an Datenschutz für Ihre Patienten einrichten, wenn alle Akteure ‒ aber auch Sie in Ihrer Praxis ‒ die Prozesse und Dokumente aktiv (mit-)gestalten. Auch bei der Videosprechstunde gilt: Datenschutz ist Chefsache! |

     

    Grundregeln beim Datenschutz

    Für Ärzte ist es unabdingbar, das „1x1 des Datenschutzes in der Arztpraxis“ zu kennen. Dazu gehören folgende Basics:

    • Gesundheitsdaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es ausdrücklich im Gesetz erlaubt ist oder der Patient eingewilligt hat.