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  • · Fachbeitrag · Kassenarztrecht

    Eine Honorarkürzung wegen Verweigerung der Telematikinfrastruktur muss der Arzt hinnehmen

    von RAin, FAin MedizinR und SozialR Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

    | Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben kaum Chancen, sich den anstehenden TI-Anwendungen zu entziehen. Das bestätigt ein Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen. |

    Bestandteile der TI

    Mit der TI als Voraussetzung werden in den nächsten Monaten und Jahren immer mehr digitale Anwendungen in die Vertragsarztpraxen aufgenommen:

    • Das Versichertendatenmanagement (VSDM)