24.01.2018 · Fachbeitrag · Bedarfsplanung
Kinderkardiologe erstreitet hälftige SBZ
| Im Streit um die Erteilung einer hälftigen Sonderbedarfszulassung (SBZ) nach §§ 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie hatte die Klage eines Kinder- und Jugendarztes mit Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie gegen die Ablehnung seines Antrags Erfolg. Das Sozialgericht (SG) München hielt die Prüfung des Berufungsausschusses für unzureichend (Urteil vom 11.10.2017, Az. S 38 KA 721/16). |
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