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  • · Fachbeitrag · Arztpraxis der Zukunft

    KI in der Hausarztpraxis: Segen für das Honorar oder Haftungsfalle?

    In immer mehr Hausarztpraxen schleicht sie sich künstliche Intelligenz (KI) fast unbemerkt in den Praxisalltag. Mal schreibt sie Entwürfe für Arztbriefe, mal hilft sie beim schnellen Check von Hautveränderungen oder optimiert die Terminplanung. Doch während die Technik den Hausärztinnen und Hausärzten sowie dem Praxispersonal den Rücken freihalten soll, wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen für die Nutzung von KI-Tools. Denn für Ärztinnen und Ärzte gilt: Die KI ist kein Kollege, sondern ein Werkzeug – und für dessen Nutzung haften die Praxisinhaber selbst. Dieser Beitrag liefert einige haftungsrechltiche Kernbotschaften, die auch im Rahmen des IWW-Webinars KI in der Medizin transportiert worden sind. Zudem interessier wir uns im Rahmen von AAA Abrechnung aktuell, wie Sie KI in Ihrer Arztpraxis bereits nutzen (zur Kurzumfrage ).

    Die „Blackbox“ der KI und die Sorgfaltspflicht der Ärzte

    Das Problem vieler KI-Systeme ist die sogenannte „Blackbox“. Die Nutzer füttern sie mit Daten, die KI spuckt ein Ergebnis aus, doch der Weg dorthin bleibt oft im Dunkeln. Rechtlich bewegen wir uns hier aktuell im Bereich der „Neuland-Methoden“. Das bedeutet für Ärztinnen und Ärzte: Die Aufklärungspflichten gegenüber dem Patienten steigen. Wer eine medizinische KI (z. B. zur Diagnosestützung) einsetzt, muss den Patienten explizit über das „Autonomie-Risiko“ der Maschine aufklären. Ohne diese informierte Einwilligung riskieren Äzrte nicht nur Regresse, sondern stehen theoretisch im Bereich der Körperverletzung, da die Einwilligung in die Behandlung unwirksam sein könnte.

    Kernaufgaben sind nicht delegierbar

    Wenn die KI noch so passend formuliert oder präzise Bilder analysiert: Der Kernbereich ärztlichen Handelns ist und bleibt höchstpersönlich. Das bedeutet:

    • Diagnose & Therapie: Die Letztentscheidung muss immer bei der Ärztin bzw. dem Arzt liegen.
    • Menschliche Aufsicht: Nach der neuen KI-Verordnung sind wir als Verwender oder Betreiber des KI-Tools zur ständigen menschlichen Aufsicht verpflichtet. Ein Durchwinken von KI-Vorschlägen ist unzulässig.
    • Datenschutz: Ein privates ChatGPT auf dem Handy der MFA, um einen Arztbrief zu „verschönern“, ist ein massiver Verstoß gegen das Berufsgeheimnis (§ 203 Strafgesetzbuch (StGB)). Nutzen Sie nur Systeme mit einem geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

    Der „Automation Bias“

    Die größte Gefahr ist die psychologische Falle: Wenn die KI in 95 Prozent der Fälle recht hat, neigen wir dazu, die restlichen 5 Prozent nicht mehr kritisch zu prüfen. In der Rechtsprechung ist dieser „Automatisierungs-Fehler“ kein Entlastungsgrund, sondern wird Ihnen als mangelnde Aufsicht ausgelegt!

    Wirtschaftlichkeit durch KI-Kompetenz

    KI kann ein wirtschaftlicher Turbo sein, wenn sie administrative Prozesse (Abrechnung, Termin-Triage) beschleunigt. Doch diese Effizienz setzt „KI-Kompetenz“ im gesamten Team voraus. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Umgang mit diesen Systemen und dokumentieren Sie dies akribisch. Nur eine informierte Praxis ist eine rechtssichere Praxis.

    Wie ist Ihre Erfahrung?

    Nutzen Sie KI bereits aktiv oder überwiegt die Skepsis? Helfen Sie uns, die Bedürfnisse der niedergelassenen Kollegen besser zu verstehen und aufzugreifen. Die Beantwortung der Fragen dauert weniger als zwei Minuten und ist anonym (zur KI-Nutzungsumfrage für Praxisteams).

     

    FAZIT — KI ist gekommen, um zu bleiben. Wer sie klug einsetzt, gewinnt Zeit und schont Ressourcen. Wer sie aber blind nutzt, verliert die Kontrolle über sein ärztliches Haftungsrisiko.

     

     

    Quelle: ID 50924545