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  • · Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19

    BG-Abrechnung: COVID-19-Pauschale für D-Ärzte bis zum 31.12.2020 verlängert

    | Die derzeit geltenden Regelungen für die Berechnung einer Pauschale für die Mehraufwendungen zum Infektionsschutz (bislang befristet bis zum 30.09.2020) wurden auf den 31.12.2020 verlängert! |

     

    Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von vier Euro erstattet.

    • Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020.
    • Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
    • Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
    • Die Regelung gilt nun befristet bis zum 31.12.2020!

     

    PRAXISTIPP | Die Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte, die BG-Fälle behandeln!

     

    Sofern höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, so gilt dennoch, dass auch diese (allein) mit der Kostenpauschale in Höhe von vier Euro abgegolten sind!

    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46895092