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  • · Fachbeitrag · Selbstzahler

    Akupunktur als IGeL

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Wann muss eine Akupunkturbehandlung als IGeL abgerechnet werden und wann zulasten der kurativen Regelversorgung nach EBM/GOÄ? |

     

    Im GKV-Bereich nur mit Genehmigung und bei festen Diagnosen

    Im Rahmen der Behandlung von Kassenpatienten sind Akupunkturleistungen nur abrechenbar, wenn eine Genehmigung der KV vorliegt und wenn die im EBM aufgestellten Regeln eingehalten werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Akupunkturleistungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) abgerechnet werden müssen, wenn

    • keine KV-Genehmigung vorliegt und die Empfehlung des Arztes auf andere Ärzte mit KV-Genehmigung vom Patienten abgelehnt wird und/oder