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  • · Fachbeitrag · Postbeamtenkrankenkasse

    Sonderfall PBeaKK: Spezial-Faktoren, unbudgetierte Leistungen ‒ was gilt wann?

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) wird zwar nach dem EBM auch über die KV abgerechnet, ist jedoch keine Kasse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dennoch sind die Leistungen weitgehend vergleichbar. Der Unterschied liegt in der fehlenden Budgetierung hinsichtlich Arzneimittel- und Heilmittelverordnungen. Zu den schätzungsweise rund 270.000 Mitgliedern der PBeaKK kommen noch knapp 70.000 familienverischerte Angehörige.

    PBeaKK-Versicherte ‒ Gruppe A

    Die Versicherten der PBeaKK Gruppe A werden gemäß eines zwischen der KBV und der PBeaKK abgeschlossenen Vertrags quartalsweise nach EBM über die jeweils zuständige KV abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung ungedeckelt und zudem mit höheren Punktwerten als in der GKV. So betrugen die abgerechneten Punktwerte für das Quartal II/2025 gemäß der Honorarabrechnung der KV Nordrhein für ambulante Leistungen ohne Labor 21,01590 Cent und für Laborleistungen 20,44870 Cent.

    PBeaKK Gruppe B

    Die in der Gruppe B Versicherten werden als Privatpatienten nach der GOÄ abgerechnet. Allerdings ergeben sich immer wieder Differenzen zwischen Praxen und Patienten über die Höhe des Steigerungsfaktors. In der Regel erstattet die PBeaKK im Vergleich zur üblichen Regelung bei Privatpatienten nur reduzierte Steigerungssätze innerhalb des GOÄ-Gebührenrahmens.