· Fachbeitrag · Leserfrage
Knöchel-Arm-Index nach GOÄ liquidieren: Ist Nr. 644 GOÄ analog vertretbar?
| FRAGE: „Wir sind eine Hausarztpraxis: Wie können wir den Knöchel-Arm-Index ordnungsgemäß nach GOÄ abrechnen?“ |
Antwort: Hierzu gibt es unterschiedliche Empfehlungen. Die Abrechnung wird oft nach Nr. 643 GOÄ (120 Punkte) empfohlen. Im Hinblick auf den erforderlichen Aufwand sollte aber die Abrechnung des Knöchel-Arm Index analog nach der etwas höher bewerteten Nr. 644 GOÄ (180 Punkte) erfolgen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 2 | ID 50444290