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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Medikamentenplan bei Privatpatienten abrechnen

    | FRAGE: „Wie können wir die Erstellung/Kontrolle eines Medikamentenplans bei Privatpatienten abrechnen?“ |

     

    Antwort: Im EBM gibt es u. a. eine Zuschlagsposition (EBM-Nr. 01630; 39 Punkte; 4,34 Euro), deren obligater Leistungsinhalt das

    • Erstellen eines Medikationsplans sowie
    • die Aushändigung des Medikationsplans in Papierform
      • an den Patienten oder
      • dessen Bezugsperson umfassen.

     

    Die Bundesärztekammer empfiehlt bei Privatpatienten für diese Leistungen die Abrechnung der Nr. 70 GOÄ analog (Nr. 70 GOÄ: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitunfähigkeitsbescheinigung; 40 Punkte; 5,36 Euro beim Faktor 2,3).

     

    Auch im Wiederholungsfall bei erheblicher Änderung der Medikation kann diese Position erneut angesetzt werden!

     

    (dieser Beitrag wurde am 08.06.2022 aktualisiert)

    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 46661400