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  • · Fachbeitrag · IGeL

    Auch als IGeL: Berufseingangs- und -eignungsuntersuchungen

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Berufseingangs- und -eignungsuntersuchungen sind interessante IGeL-Angebote, während die allgemeine Berufseingangsuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) immer seltener angefragt wird | 

    IGeL-Angebot „Berufseingangsuntersuchung“

    Für die allgemeine Berufseingangsuntersuchung nach JArbSchG kommt der Jugendliche mit einem Berechtigungsschein. Hier kann dann nur die Nr. 32 GOÄ und - da das Land die Kosten trägt - gemäß Paragraph 11 der GOÄ nur der Einfachsatz (1,0-facher Faktor) angesetzt werden. Weil immer mehr Berufsanfänger 18 Jahre oder älter sind, ist diese Untersuchung seltener geworden als früher.

     

    Da die ärztliche Untersuchung zum Eintritt in das Berufsleben aber auch nach dem 18. Lebensjahr sinnvoll ist, kann die Leistung nach dem 18. Geburtstag auch als IGe-Leistung angeboten werden. Als allgemeine Untersuchung hat die Leistung dann den der Eignungsuntersuchung nach JArbSchG ähnlichen Inhalt, also: