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  • 14.07.2026 · Fachbeitrag · Hautkrebsvorsorge

    HKS (ohne Check-Up) nach GOÄ

    Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes soll u. a. das Hautkrebsscreening (HKS) überprüft und ggf. angepasst werden, Daher tauchen vermehrt Fragen nach einer isolierten HKS-Untersuchung und der korrekten Abrechnung gemäß GOÄ auf. Dabei gibt es in der GOÄ – anders als im EBM mit der Nr. 01745 – keine spezifische Position für das HKS. Einige Hausärzte versuchen es mit der Nr. 29 GOÄ (Gesundheitsuntersuchung, bewertet mit 440 Punkten), stoßen dann aber zum Teil auf Widerstand der privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen.