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  • · Fachbeitrag · Gutachten

    Stetes Ärgernis: Anfragen von Krankenkassen

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de 

    | Ärztinnen und Ärzte müssen zunehmend Anfragen von Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherungen (PKV) beantworten, Vordrucke ausfüllen und Gutachten unterschiedlichster Art erstellen. Diese Arbeiten sind in der Regel mit erheblichem Verwaltungsaufwand (einschließlich umfangreicher Recherchen) sowie Kosten (zum Beispiel für Kopien) verbunden. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit mancher Anfrage (Stichwort: Schweigepflicht), bleibt dieHonorierung meist hinter dem Aufwand und den Erwartungen zurück. Das muss nicht so sein! |

    Dies sollten Sie bei Anfragen der PKV beachten

    Die eingehenden Anfragen betreffen meist den Abschluss von (Risiko)Lebensversicherungen, das Honorierungsmuster ist meist sehr ähnlich: „Für die Untersuchung erhalten Sie ein Honorar von X Euro.“ Doch so einfach (und meist billig) sollten Sie die PKV nicht „davonkommen“ lassen. Prüfen Sie zunächst die folgenden Punkte.

     

    Wer ist für die Honorierung zuständig?

    Prüfen Sie, ob die PKV oder der betroffene Patient die Zahlung der Rechnung zu übernehmen hat. Ist der Patient zur Zahlung verpflichtet, so sollten Sie dies auch mit ihm besprechen.