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  • · Fachbeitrag · GOÄ-Reform

    Impfleistungen in der GOÄneu

    Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand 15.07.2026, bei der Bundesärztekammer online verfügbar unter iww.de/s16416 ), auf den sich dieser Artikel bezieht, wird nachfolgend „GOÄneu“ genannt (die derzeit geltende GOÄ in Abgrenzung nur „GOÄ“). Weitere Änderungen im Laufe des Reformprozesses sind nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben.

    Vier Impfpositionen der GOÄ

    Für Impfleistungen in der GOÄneu im Vergleich zur GOÄ sind einige Änderungen zu beachten. Bei der GOÄ wird zwischen vier Impfleistungen unterschieden.

     

    GOÄ- Position
    Legende
    Honorar in Euro*

    375

    Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – ggf. einschließlich Eintragung in den Impfpass

    10,72

    376

    Schutzimpfung (oral) – einschließlich beratendem Gespräch

    10,72

    377

    Zusatzinjektion bei Parallelimpfung

    6,70

    378

    Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)

    16,09