· Fachbeitrag · GOÄ-Reform
Impfleistungen in der GOÄneu
Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand 15.07.2026, bei der Bundesärztekammer online verfügbar unter iww.de/s16416 ), auf den sich dieser Artikel bezieht, wird nachfolgend „GOÄneu“ genannt (die derzeit geltende GOÄ in Abgrenzung nur „GOÄ“). Weitere Änderungen im Laufe des Reformprozesses sind nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben.
Vier Impfpositionen der GOÄ
Für Impfleistungen in der GOÄneu im Vergleich zur GOÄ sind einige Änderungen zu beachten. Bei der GOÄ wird zwischen vier Impfleistungen unterschieden.
GOÄ- Position | Legende | Honorar in Euro* |
375 | Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – ggf. einschließlich Eintragung in den Impfpass | 10,72 |
376 | Schutzimpfung (oral) – einschließlich beratendem Gespräch | 10,72 |
377 | Zusatzinjektion bei Parallelimpfung | 6,70 |
378 | Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf) | 16,09 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig