19.06.2020 · Fachbeitrag · GOÄ
Höherer Faktor: Beispiele für mögliche Gründe
| In AAA 03/2020 hatten wir grundlegende Anforderungen der GOÄ an die Bemessung des Steigerungsfaktors dargestellt und dass es der Arzt ist, der beurteilen kann, ob eine Leistung mit höherem Faktor bemessen werden muss. In AAA 05/2020 folgten Hinweise zur Formulierung von Begründungen in der Rechnung und zur evtl. verlangten „näheren Erläuterung“. In dieser Ausgabe zeigen wir für häufig berechnete Leistungen mögliche Gründe auf. Zu den Formulierungen für die Rechnungstellung ziehen Sie dafür die Hinweise in AAA 05/2020 hinzu. Die Beispiele sind nicht abschließend! |