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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |

    „Elektronische Abschriften“

    Ein Leser fragt, was eigentlich eine „elektronische Abschrift“ sei. Er stieß darauf im Zusammenhang mit § 630g BGB (Recht zur Einsichtnahme in die Patientenakte). „Elektronische Abschrift“ meint nichts anderes, als dass der Patient Anspruch auf Fotokopien oder Dateien hat. Alleine „Abschrift“ wäre nicht eindeutig und könnte z. B. auch händische Abschriften nach der Art mittelalterlicher Mönche umfassen.

    Berechnung unvollständig erbrachter Leistungen

    Manchmal lassen sich Leistungen nicht zu Ende führen. Beispiel dafür sind Endoskopien, die wegen einer nicht passierbaren Stenose oder wegen akuter Schmerzen des Patienten abgebrochen werden müssen.