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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |

    Nr. 800 GOÄ neben Nr. 7 GOÄ

    Einige private Kostenträger lehnen die Berechnung der Nr. 800 GOÄ (eingehende neurologische Untersuchung) neben der Nr. 7 GOÄ (vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems) ab. Manche sogar „unreflektiert“, die meisten aber nur bei Abrechnung im Zusammenhang mit Diagnosen, welche sich auf den Bewegungsapparat beziehen.

     

    Zu den Nrn. 7 und 800 GOÄ sind in der GOÄ keine Abrechnungsausschlüsse enthalten. Die Leistungsinhalte sind verschieden, sodass eine „unreflektierte“ Ablehnung der Nebeneinanderberechnung auf keinen Fall gerechtfertigt ist.