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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    | Im „GOÄ-Spiegel“ erhalten Sie GOÄ-Abrechnungstipps für Ihre Praxis. Die Themen resultieren aus Fragen der „Abrechnung aktuell“-Leser oder aus GOÄ-Seminaren. In dieser Ausgabe geht es unter anderem um Wegegeld, die Telefonkonsultation bei stationären Patienten, die Abrechnung von Anamnesebögen und Laborleistungen. |

    Erratum: Zu der Nr. 48 GOÄ ist Wegegeld berechenbar

    In „Abrechnung aktuell“ Nr. 8/2011 wurde im Beitrag „Wegegeld und Reiseentschädigung richtig ansetzen“ dargestellt, dass zu der Nr. 48 GOÄ ein Wegegeld nicht berechenbar sei. Hierzu muss folgendes korrigiert werden:

     

    Zwar ist es richtig, dass die Nr. 48 GOÄ eine Leistung ist, die der Arzt an einem Ort der „regelmäßigen Berufsausübung“ erbringt. Damit wäre - in Anlehnung an verschiedene Urteile zur Nicht-Berechenbarkeit von Wegegeld bei der Tätigkeit von Anästhesisten in Praxen anderer Ärzte oder Op-Zentren - das Wegegeld zunächst ausgeschlossen. So sieht es zum Beispiel auch der GOÄ-Kommentar von Lang e.a. (Thieme-Verlag).