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  • · Fachbeitrag · Arztrecht

    Seit Juni auch Corona-Impfungen durch Privatärzte!

    von RAin Meike Isermann, Voß.Partner Medizinrecht, Münster, voss-medizinrecht.de

    | Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 17.05.2021 wurde zum 07.06.2021 die Priorisierung nach der Corona-Impfverordnung aufgehoben. Ebenfalls seit dem 07.06.2021 dürfen auch niedergelassene Ärzte ohne Kassenzulassungen gegen COVID-19 impfen, nachdem diesen die Bestellung von Impfstoff zuvor verwehrt blieb. Privatärzte müssen sich von Beginn an ausdrücklich nicht an die vormalige Impfpriorisierung halten. |

    Privatärzte bei Impfkampagne bislang außen vor

    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lehnte zuvor eine Einbindung der niedergelassenen Privatärzte in die Corona-Impfkampagne mit der Begründung ab, es fehle an der erforderlichen Infrastruktur sowie an ausreichenden Authentifizierungsmöglichkeiten der Privatärzte. „Denn bei Weitem nicht jeder Inhaber eines Arztausweises ist tatsächlich Betreiber einer Praxis“, hieß es Ende April in einem Bericht des Ministeriums.

     

    Diese Hürden seien nun jedoch überwunden, so der Privatärztliche Bundesverband (PBV). Gemeinsam mit dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) habe man einen alternativen Verfahrensweg vorbereitet, der nun nur noch seitens des BMG freigegeben und in die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV, siehe iww.de/s4978) mit aufgenommen werden müsse.