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  • · Fachbeitrag · Honorarsteigerung

    Honorarverluste vermeiden: Mit organisatorischen Veränderungen zum Ziel

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vital-arzt-praxis.de 

    | Betriebswirtschaftliche Überlegungen haben immer eine Verbesserung des Gewinns zum Ziel. Gewinnoptimierung lässt sich grundsätzlich über zwei Wege erreichen, die Steigerung des Umsatzes und/oder die Senkung der Kosten. In beiden Maßnahmen spielt das Thema Praxisorganisation eine große Rolle. Über organisatorische Maßnahmen bzw. Änderungen lassen sich in der Praxis enorme Honorarverluste vermeiden, bzw. die Gewinne deutlich verbessern. |

    Die vernachlässigten „kleinen“ Leistungen

    Die vollständige Nutzung der Gebührenordnungen (EBM und GOÄ) ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Umsatzsicherung in der Arztpraxis. Dazu lohnt sich immer noch das regelmäßige Studium der Gebührenordnungen, um auch wirklich alle Möglichkeiten der Leistungsabrechnung zu erkennen und nutzen zu können. Natürlich ist der Leistungsabrechnung durch die umfassenden Budgetierungen - gerade in der GKV durch RLV und QZV - eine Grenze gesetzt. Dennoch sind es auch „kleine Leistungen“, die ggf. sogar außerhalb der Budgetierung noch Umsätze bringen. Hier bieten sich zum Beispiel das sogenannte „Pillenrezept“ nach Nr. 01820 EBM oder die Auflichtmikroskopie nach Nr. 750 GOÄ an.

    IGeL nutzen

    Bislang waren über 90 Prozent des Leistungsangebotes in der Vertragsarztpraxis für Patienten kostenlos. Auch wenn dies von den gesetzlich Versicherten in unserem Gesundheitswesen weiterhin so gewünscht wird, ist es im bisherigen Umfang nicht mehr möglich. Im Zeitalter der knappen und knapper werdenden Ressourcen sind Überlegungen wichtig, die helfen, eine Zukunftsperspektive aufzubauen. Die Tätigkeit als vorwiegend für die gesetz-liche Krankenversicherung handelnder Arzt lässt da vordergründig nicht viel Spielraum.