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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „C“ ‒ Cerumen obturans

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

    | Ein 44-jähriger, normgewichtiger Patient, stellt sich am Donnerstag notfallmäßig gegen 08:45 Uhr in der Praxis vor. Er gibt an, seit dem Aufstehen auf dem rechten Ohr nichts mehr zu hören. Aus der Anamnese ergeben sich keine Besonderheiten, außer einer beruflichen Stresssituation. Es liegt keine Dauermedikation vor. Die körperliche Untersuchung ergab keinen pathologischen Befund und keinen Hinweis auf ein entzündliches Geschehen im Kopfbereich. Der Gehörgang und das Trommelfell links waren otoskopisch unauffällig, auf der rechten Seite zeigte sich das typische Bild eines Cerumen obturans. |

     

    Anamnese, Untersuchung, Diagnose

    Aus der Anamnese ergeben sich keine Besonderheiten, außer einer beruflichen Stresssituation. Es liegt keine Dauermedikation vor. Die körperliche Untersuchung ergab keinen pathologischen Befund und keinen Hinweis auf ein entzündliches Geschehen im Kopfbereich. Der Gehörgang und das Trommelfell links waren otoskopisch unauffällig, auf der rechten Seite zeigte sich das typische Bild eines Cerumen obturans.

    Therapie

    Die Ursache der Hörstörung und die vorgesehene Ohrspülung zur Cerumenentfernung werden dem Patienten erörtert. Das Cerumen erweist sich als festsitzend und muss vor der endgültigen Entfernung noch behandelt werden. Nach der Cerumenentfernung gibt der Patient an, mit seinem rechten Ohr wieder hören zu können, er habe jedoch ein „Summen“ im Ohr und Schmerzen. Zur Abklärung wird nochmals eine Untersuchung des Gehörgangs durchgeführt. Dieser zeigt sich deutlich gerötet und leicht angeschwollen. Die Kontroll-Audiometrie ergibt eine normale Hörkurve. Dem Patienten wird erklärt, dass der Gehörgang nach der Cerumenentfernung gereizt und leicht geschwollen sei. Das würde sich jedoch in den nächsten ein bis zwei Stunden bessern. Es wurde ein Kontrolltermin zwei Tage später vereinbart. Bis dahin sollten alle Beschwerden verschwunden sein.